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Rechtsgebiet 01

Arbeitsrecht

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Streit ums Zeugnis — im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit klarem Blick für das Wesentliche.

Arbeitsrecht — Beratung bei Mustermann & Partner
Worum es geht

Ihre Lage — unsere Aufgabe.

Kaum ein Rechtsgebiet greift so unmittelbar in den Alltag ein wie das Arbeitsrecht. Hinter einer Kündigung steht selten nur ein Schreiben, sondern eine Existenz, eine Familie, eine Lebensplanung. Genau deshalb prüfen wir Ihren Fall sorgfältig und sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen.

Für Arbeitgeber gestalten wir Verträge, begleiten Trennungen rechtssicher und beraten bei Umstrukturierungen. Unser Ziel ist immer dasselbe: eine tragfähige Lösung statt eines jahrelangen Streits — und wo es nötig ist, die konsequente Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Leistungen

Womit wir Sie konkret unterstützen.

Kündigungsschutz

Prüfung von Kündigungen, fristgerechte Kündigungsschutzklage und Verhandlung von Abfindungen.

Aufhebungsverträge

Bewertung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen — ohne Sperrzeit-Falle.

Arbeitszeugnis

Durchsetzung eines wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses mit fairer Note.

Arbeitsverträge

Gestaltung und Prüfung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Teilzeitverträgen.

Lohn & Überstunden

Geltendmachung offener Vergütung, Überstunden und variabler Bestandteile.

Abmahnung

Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen und Entfernung aus der Personalakte.

Der Weg

So gehen wir vor.

01

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die Rechtslage ein und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

02

Strategie

Gemeinsam legen wir das Ziel fest und entwickeln den klügsten Weg dorthin — mit transparenter Kosteneinschätzung.

03

Umsetzung

Wir handeln: Korrespondenz, Verhandlung und, wo nötig, die konsequente Vertretung vor Gericht.

04

Ergebnis

Sie bleiben durchgehend informiert. Am Ende steht eine klare Lösung — kein offenes Ende.

Häufige Fragen

Was Mandanten zum Arbeitsrecht oft fragen.

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?

Sehr schnell: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung als wirksam. Kontaktieren Sie uns daher am besten sofort.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Automatik-Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs verhandelt — die Höhe hängt von Ihren Erfolgsaussichten und der Verhandlungsposition ab.

Was kostet eine arbeitsrechtliche Beratung?

Die Erstberatung erhalten Sie zu einem transparenten Festpreis. Im Kündigungsschutzprozess trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — unabhängig vom Ausgang. Wir klären das vorab offen mit Ihnen.

Lohnt sich eine Klage überhaupt?

Das prüfen wir im Erstgespräch ehrlich. Wenn die Aussichten gering sind, sagen wir Ihnen das — und suchen stattdessen die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Wir hören zu

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Ein klärendes Erstgespräch schafft Überblick — vertraulich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.

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