Erbrecht
Ein gutes Testament verhindert Streit, bevor er entsteht. Wir gestalten Ihre Nachfolge vorausschauend — und setzen Pflichtteils- und Erbansprüche konsequent durch.
Ihre Lage — unsere Aufgabe.
Das Erbrecht ist die Kunst, heute zu regeln, was morgen für Frieden in der Familie sorgt. Eine durchdachte Verfügung berücksichtigt Steuern, Pflichtteile und die persönlichen Verhältnisse — und vermeidet die häufigsten Fehler handgeschriebener Testamente.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, vertreten wir Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer. Wir verschaffen Ihnen Überblick über den Nachlass, setzen Ansprüche durch und begleiten Erbengemeinschaften bis zur Auseinandersetzung.
Womit wir Sie konkret unterstützen.
Testament & Erbvertrag
Rechtssichere Gestaltung von Einzel-, Ehegatten- und Unternehmertestamenten.
Pflichtteil
Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Erbengemeinschaft
Begleitung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Nachlassabwicklung
Ermittlung, Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, Testamentsvollstreckung.
Vorweggenommene Erbfolge
Schenkungen zu Lebzeiten — steuer- und pflichtteilsbewusst gestaltet.
Erbausschlagung
Beratung zu Fristen und Folgen der Ausschlagung überschuldeter Nachlässe.
So gehen wir vor.
Erstgespräch
Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die Rechtslage ein und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Strategie
Gemeinsam legen wir das Ziel fest und entwickeln den klügsten Weg dorthin — mit transparenter Kosteneinschätzung.
Umsetzung
Wir handeln: Korrespondenz, Verhandlung und, wo nötig, die konsequente Vertretung vor Gericht.
Ergebnis
Sie bleiben durchgehend informiert. Am Ende steht eine klare Lösung — kein offenes Ende.
Was Mandanten zum Erbrecht oft fragen.
Reicht ein handschriftliches Testament aus?
Ein eigenhändiges Testament ist gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist. In der Praxis enthalten solche Testamente jedoch oft unklare oder widersprüchliche Formulierungen — wir prüfen und formulieren rechtssicher.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil?
Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Der Pflichtteil ist dagegen ein reiner Geldanspruch naher Angehöriger, die enterbt wurden — in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Welche Fristen muss ich beim Pflichtteil beachten?
Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis. Eine Erbausschlagung ist sogar nur binnen sechs Wochen möglich. Handeln Sie daher zügig und lassen Sie sich früh beraten.
Wie lässt sich Erbschaftsteuer reduzieren?
Durch frühzeitige Gestaltung — etwa gestaffelte Schenkungen unter Ausnutzung der Freibeträge oder die geschickte Verteilung des Vermögens. Wir entwickeln dafür ein auf Sie zugeschnittenes Konzept.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Ein klärendes Erstgespräch schafft Überblick — vertraulich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.
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