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Rechtsgebiet 07

Vertrags- & Zivilrecht

Gute Verträge verhindern Streit. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Ihre Verträge — und setzen Ansprüche durch, wenn die Gegenseite nicht leistet.

Vertrags- & Zivilrecht — Beratung bei Mustermann & Partner
Worum es geht

Ihre Lage — unsere Aufgabe.

Das allgemeine Vertrags- und Zivilrecht ist das Fundament fast jeder geschäftlichen und privaten Beziehung. Eine Unterschrift bindet — deshalb prüfen wir Verträge, bevor Sie sie eingehen, und decken Risiken und unwirksame Klauseln auf.

Kommt es zum Streit über Kaufverträge, Werkleistungen, Dienstleistungen oder Darlehen, setzen wir Ihre Rechte durch: außergerichtlich durch klare Korrespondenz und, wo nötig, vor Gericht. Pragmatisch, schnell und mit dem Ziel einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

Leistungen

Womit wir Sie konkret unterstützen.

Vertragsprüfung

Prüfung von Kauf-, Dienst-, Werk- und Darlehensverträgen vor Abschluss.

Vertragsgestaltung

Maßgeschneiderte Verträge und AGB, die im Streitfall standhalten.

Gewährleistung

Durchsetzung von Mängelrechten bei Kauf und Werkleistung.

Forderungseinzug

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung offener Forderungen.

Widerruf & Rückabwicklung

Rückabwicklung von Verträgen und Verbraucherschutz.

Schadensersatz

Geltendmachung von Schadensersatz und Verzugsschäden.

Der Weg

So gehen wir vor.

01

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die Rechtslage ein und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

02

Strategie

Gemeinsam legen wir das Ziel fest und entwickeln den klügsten Weg dorthin — mit transparenter Kosteneinschätzung.

03

Umsetzung

Wir handeln: Korrespondenz, Verhandlung und, wo nötig, die konsequente Vertretung vor Gericht.

04

Ergebnis

Sie bleiben durchgehend informiert. Am Ende steht eine klare Lösung — kein offenes Ende.

Häufige Fragen

Was Mandanten zum Vertrags- & Zivilrecht oft fragen.

Lohnt es sich, einen Vertrag vorab prüfen zu lassen?

Fast immer. Die Kosten einer Prüfung sind gering im Vergleich zu den Folgen einer ungünstigen oder unwirksamen Klausel. Wir erklären Ihnen verständlich, was Sie unterschreiben — und was Sie besser nachverhandeln.

Was kann ich tun, wenn der Verkäufer mangelhaft geliefert hat?

Sie haben je nach Lage Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Welcher Weg der beste ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen die Fristen und formulieren die Geltendmachung.

Wann verjähren meine Ansprüche?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende, im Kaufrecht gelten oft zwei Jahre. Es gibt zahlreiche Sonderfristen. Warten Sie nicht zu lange — wir sichern Ihre Ansprüche rechtzeitig.

Übernehmen Sie auch reines Inkasso offener Rechnungen?

Ja. Wir mahnen zuverlässig an, beantragen bei Bedarf einen Mahnbescheid und betreiben die Zwangsvollstreckung — schneller und durchsetzungsstärker als ein reines Inkassobüro.

Wir hören zu

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Ein klärendes Erstgespräch schafft Überblick — vertraulich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.

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