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Rechtsgebiet 04

Miet- & WEG-Recht

Vom Schimmel in der Wohnung bis zum Streit in der Eigentümergemeinschaft: Wir vertreten Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer mit Augenmaß und Durchsetzungskraft.

Miet- & WEG-Recht — Beratung bei Mustermann & Partner
Worum es geht

Ihre Lage — unsere Aufgabe.

Das Mietrecht ist detailreich und voller Fristen. Eine fehlerhafte Kündigung, eine unwirksame Mieterhöhung oder eine unklare Betriebskostenabrechnung können teuer werden. Wir prüfen Ihre Unterlagen genau und sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Auch im Wohnungseigentumsrecht (WEG) beraten wir umfassend: von der Anfechtung von Beschlüssen über Fragen der Verwaltung bis zu baulichen Veränderungen. So behalten Sie Ihre Rechte als Eigentümer im Blick.

Leistungen

Womit wir Sie konkret unterstützen.

Mängel & Mietminderung

Durchsetzung von Mängelbeseitigung und berechtigter Mietminderung.

Kündigung & Räumung

Prüfung und Vertretung bei Eigenbedarfs-, Zahlungs- und Räumungsklagen.

Mieterhöhung

Prüfung von Mieterhöhungsverlangen und Mietspiegel-Einordnung.

Betriebskosten

Kontrolle von Nebenkostenabrechnungen und Rückforderung zu viel Gezahlter.

WEG-Recht

Beschlussanfechtung, Verwalterfragen und bauliche Veränderungen.

Kaution

Durchsetzung der Kautionsrückzahlung nach Mietende.

Der Weg

So gehen wir vor.

01

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die Rechtslage ein und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

02

Strategie

Gemeinsam legen wir das Ziel fest und entwickeln den klügsten Weg dorthin — mit transparenter Kosteneinschätzung.

03

Umsetzung

Wir handeln: Korrespondenz, Verhandlung und, wo nötig, die konsequente Vertretung vor Gericht.

04

Ergebnis

Sie bleiben durchgehend informiert. Am Ende steht eine klare Lösung — kein offenes Ende.

Häufige Fragen

Was Mandanten zum Miet- & WEG-Recht oft fragen.

Wann darf ich die Miete mindern?

Bei einem erheblichen Mangel, den Sie dem Vermieter angezeigt haben. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Mindern Sie nie ungeprüft — eine zu hohe Minderung kann eine Kündigung rechtfertigen. Wir berechnen die zulässige Quote.

Ist eine Eigenbedarfskündigung immer wirksam?

Nein. Sie muss konkret begründet sein und die Person benennen, für die der Bedarf besteht. Vorgeschobener Eigenbedarf ist unwirksam und kann Schadensersatz auslösen. Lassen Sie die Kündigung unbedingt prüfen.

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?

Grundsätzlich zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Verspätete Nachforderungen sind in der Regel ausgeschlossen — ein Guthaben müssen Sie dennoch erhalten.

Kann ich einen WEG-Beschluss anfechten?

Ja, aber nur innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch Klage beim Amtsgericht. Diese Frist ist strikt. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und wahren die Frist für Sie.

Wir hören zu

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Ein klärendes Erstgespräch schafft Überblick — vertraulich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.

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