Miet- & WEG-Recht
Vom Schimmel in der Wohnung bis zum Streit in der Eigentümergemeinschaft: Wir vertreten Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer mit Augenmaß und Durchsetzungskraft.
Ihre Lage — unsere Aufgabe.
Das Mietrecht ist detailreich und voller Fristen. Eine fehlerhafte Kündigung, eine unwirksame Mieterhöhung oder eine unklare Betriebskostenabrechnung können teuer werden. Wir prüfen Ihre Unterlagen genau und sagen Ihnen, worauf es ankommt.
Auch im Wohnungseigentumsrecht (WEG) beraten wir umfassend: von der Anfechtung von Beschlüssen über Fragen der Verwaltung bis zu baulichen Veränderungen. So behalten Sie Ihre Rechte als Eigentümer im Blick.
Womit wir Sie konkret unterstützen.
Mängel & Mietminderung
Durchsetzung von Mängelbeseitigung und berechtigter Mietminderung.
Kündigung & Räumung
Prüfung und Vertretung bei Eigenbedarfs-, Zahlungs- und Räumungsklagen.
Mieterhöhung
Prüfung von Mieterhöhungsverlangen und Mietspiegel-Einordnung.
Betriebskosten
Kontrolle von Nebenkostenabrechnungen und Rückforderung zu viel Gezahlter.
WEG-Recht
Beschlussanfechtung, Verwalterfragen und bauliche Veränderungen.
Kaution
Durchsetzung der Kautionsrückzahlung nach Mietende.
So gehen wir vor.
Erstgespräch
Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die Rechtslage ein und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Strategie
Gemeinsam legen wir das Ziel fest und entwickeln den klügsten Weg dorthin — mit transparenter Kosteneinschätzung.
Umsetzung
Wir handeln: Korrespondenz, Verhandlung und, wo nötig, die konsequente Vertretung vor Gericht.
Ergebnis
Sie bleiben durchgehend informiert. Am Ende steht eine klare Lösung — kein offenes Ende.
Was Mandanten zum Miet- & WEG-Recht oft fragen.
Wann darf ich die Miete mindern?
Bei einem erheblichen Mangel, den Sie dem Vermieter angezeigt haben. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Mindern Sie nie ungeprüft — eine zu hohe Minderung kann eine Kündigung rechtfertigen. Wir berechnen die zulässige Quote.
Ist eine Eigenbedarfskündigung immer wirksam?
Nein. Sie muss konkret begründet sein und die Person benennen, für die der Bedarf besteht. Vorgeschobener Eigenbedarf ist unwirksam und kann Schadensersatz auslösen. Lassen Sie die Kündigung unbedingt prüfen.
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?
Grundsätzlich zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Verspätete Nachforderungen sind in der Regel ausgeschlossen — ein Guthaben müssen Sie dennoch erhalten.
Kann ich einen WEG-Beschluss anfechten?
Ja, aber nur innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch Klage beim Amtsgericht. Diese Frist ist strikt. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und wahren die Frist für Sie.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Ein klärendes Erstgespräch schafft Überblick — vertraulich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.
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