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Rechtsgebiet 02

Familienrecht

Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht: In emotional schwierigen Phasen sorgen wir für rechtliche Klarheit — besonnen, diskret und immer mit Blick auf eine tragfähige Zukunft.

Familienrecht — Beratung bei Mustermann & Partner
Worum es geht

Ihre Lage — unsere Aufgabe.

Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind selten nur Rechtsfragen — sie berühren das Persönlichste. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und übersetzen Ihre Situation in klare, umsetzbare Schritte. Wo möglich, suchen wir die einvernehmliche Lösung; wo nötig, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.

Besonders wenn Kinder betroffen sind, behalten wir das Wesentliche im Blick: eine Regelung, mit der alle Beteiligten leben können. Vom ersten Trennungsschritt über die Vermögensauseinandersetzung bis zur rechtskräftigen Scheidung begleiten wir Sie verlässlich.

Leistungen

Womit wir Sie konkret unterstützen.

Scheidung

Begleitung des gesamten Scheidungsverfahrens, einvernehmlich oder streitig.

Unterhalt

Berechnung und Durchsetzung von Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt.

Sorge- & Umgangsrecht

Vertretung in Sorgerechts- und Umgangsfragen — am Kindeswohl orientiert.

Zugewinn & Vermögen

Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Immobilienteilung.

Eheverträge

Gestaltung fairer Ehe- und Trennungsvereinbarungen — vorausschauend statt im Streit.

Gewaltschutz

Schnelle Hilfe bei Gewaltschutzanträgen und einstweiligem Rechtsschutz.

Der Weg

So gehen wir vor.

01

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die Rechtslage ein und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

02

Strategie

Gemeinsam legen wir das Ziel fest und entwickeln den klügsten Weg dorthin — mit transparenter Kosteneinschätzung.

03

Umsetzung

Wir handeln: Korrespondenz, Verhandlung und, wo nötig, die konsequente Vertretung vor Gericht.

04

Ergebnis

Sie bleiben durchgehend informiert. Am Ende steht eine klare Lösung — kein offenes Ende.

Häufige Fragen

Was Mandanten zum Familienrecht oft fragen.

Brauchen wir zwei Anwälte für die Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt formal ein Anwalt, der den Antrag stellt. Der andere Ehegatte muss dem Scheidungsantrag nur zustimmen. Bei Streitpunkten ist eine eigene Vertretung jedoch sinnvoll.

Wie lange dauert eine Scheidung?

In der Regel ist das sogenannte Trennungsjahr Voraussetzung. Danach hängt die Dauer davon ab, ob Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögen mitgeregelt werden. Einvernehmliche Verfahren sind deutlich schneller.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Maßgeblich sind insbesondere die Einkommen beider Seiten und — beim Kindesunterhalt — die Düsseldorfer Tabelle. Wir prüfen Ihre Zahlen genau und setzen einen realistischen, durchsetzbaren Betrag an.

Können wir vieles außergerichtlich regeln?

Ja, und das ist oft der bessere Weg. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung spart Zeit, Geld und Nerven. Wir verhandeln sie fair und rechtssicher für Sie.

Wir hören zu

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Ein klärendes Erstgespräch schafft Überblick — vertraulich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.

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