Bau- & Immobilienrecht
Bauen und Immobilien sind kapitalintensiv — und fehleranfällig. Wir begleiten Sie vom Bauvertrag über Mängel bis zum Immobilienkauf sicher ans Ziel.
Ihre Lage — unsere Aufgabe.
Ob privater Hausbau oder gewerbliches Bauvorhaben: Im Bau- und Architektenrecht entscheiden Details über hohe Summen. Wir prüfen und gestalten Bau- und Werkverträge, begleiten die Abnahme und sichern Ihre Position für den Fall von Mängeln und Verzögerungen.
Auch beim Immobilienkauf beraten wir umfassend — von der Prüfung des Kaufvertrags über versteckte Mängel bis zu Fragen des Nachbar- und Grundstücksrechts. So vermeiden Sie teure Überraschungen nach der Schlüsselübergabe.
Womit wir Sie konkret unterstützen.
Bau- & Werkverträge
Prüfung und Gestaltung von Bau-, Architekten- und Handwerkerverträgen.
Baumängel
Durchsetzung von Mängelrechten, Nachbesserung und Kostenvorschuss.
Abnahme & Vergütung
Begleitung der Bauabnahme und Streit um Werklohn und Nachträge.
Immobilienkauf
Prüfung von Kaufverträgen und Haftung für Sachmängel.
Nachbarrecht
Grenzbebauung, Immissionen und nachbarrechtliche Ansprüche.
Bauträgerrecht
Vertretung gegenüber Bauträgern bei Verzug und Mängeln.
So gehen wir vor.
Erstgespräch
Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die Rechtslage ein und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Strategie
Gemeinsam legen wir das Ziel fest und entwickeln den klügsten Weg dorthin — mit transparenter Kosteneinschätzung.
Umsetzung
Wir handeln: Korrespondenz, Verhandlung und, wo nötig, die konsequente Vertretung vor Gericht.
Ergebnis
Sie bleiben durchgehend informiert. Am Ende steht eine klare Lösung — kein offenes Ende.
Was Mandanten zum Bau- & Immobilienrecht oft fragen.
Sollte ich den Bauvertrag vor Unterschrift prüfen lassen?
Unbedingt. Bauverträge sind komplex und oft einseitig zugunsten des Unternehmers formuliert. Eine Prüfung deckt Risiken bei Vergütung, Fristen und Gewährleistung auf — bevor sie teuer werden.
Was tun bei Baumängeln?
Mängel schriftlich und konkret rügen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Dokumentieren Sie alles mit Fotos. Wir prüfen Ihre Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Kostenvorschuss oder Schadensersatz und setzen sie durch.
Haftet der Verkäufer für versteckte Mängel am Haus?
Beim Kauf „gekauft wie gesehen“ ist die Haftung oft ausgeschlossen — aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wir prüfen, ob ein solcher Fall vorliegt, und machen Ihre Ansprüche geltend.
Wann ist eine Bauabnahme sinnvoll?
Erst wenn das Werk im Wesentlichen mangelfrei ist. Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast um und die Gewährleistungsfrist beginnt. Lassen Sie sich vorher beraten und Vorbehalte protokollieren.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Ein klärendes Erstgespräch schafft Überblick — vertraulich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.
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