Strafrecht
Eine Vorladung oder Durchsuchung ist ein Einschnitt. Ab der ersten Minute gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht. Wir verteidigen Sie entschlossen und mit kühlem Kopf.
Ihre Lage — unsere Aufgabe.
Wer in den Fokus von Ermittlungen gerät, braucht vor allem eines: einen Verteidiger, der ruhig bleibt und die Lage einordnet. Wir nehmen frühzeitig Akteneinsicht, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision verteidigen wir in allen Lagen des Verfahrens — diskret, engagiert und ohne Vorverurteilung. Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit uns gesprochen haben.
Womit wir Sie konkret unterstützen.
Ermittlungsverfahren
Frühzeitige Akteneinsicht und Verteidigung schon vor der Anklage.
Hauptverhandlung
Engagierte Verteidigung vor dem Amts- und Landgericht.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung bei Betrugs-, Untreue- und Steuervorwürfen.
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit, Unfallflucht und fahrlässige Körperverletzung.
Jugendstrafrecht
Sensible Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Opfervertretung
Nebenklage und Durchsetzung von Opferrechten.
So gehen wir vor.
Erstgespräch
Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die Rechtslage ein und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Strategie
Gemeinsam legen wir das Ziel fest und entwickeln den klügsten Weg dorthin — mit transparenter Kosteneinschätzung.
Umsetzung
Wir handeln: Korrespondenz, Verhandlung und, wo nötig, die konsequente Vertretung vor Gericht.
Ergebnis
Sie bleiben durchgehend informiert. Am Ende steht eine klare Lösung — kein offenes Ende.
Was Mandanten zum Strafrecht oft fragen.
Ich habe eine Vorladung erhalten — muss ich hingehen?
Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen und sollten zunächst schweigen. Lassen Sie uns zuerst Akteneinsicht nehmen. Bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln — wir klären das sofort.
Sollte ich der Polizei alles erklären, um die Sache aufzuklären?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen, und das ist fast immer der richtige erste Schritt. Aussagen ohne Aktenkenntnis schaden häufig mehr, als sie nutzen. Überlassen Sie die Kommunikation Ihrem Verteidiger.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Wir vereinbaren transparente Konditionen und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung (Straf-Rechtsschutz) eintritt. Im Erstgespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung.
Werde ich auch bei einer Durchsuchung vertreten?
Ja. Rufen Sie uns im Idealfall sofort an. Widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich (auch wenn sie dadurch nicht verhindert wird) und unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Ein klärendes Erstgespräch schafft Überblick — vertraulich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.
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